Ich gestehe: In meiner Lehrzeit (1963-1965) habe ich Berichtshefte abgeschrieben!
Damals mussten wir in unsere Berichtshefte Aufsätze über alle möglichen Tätigkeiten schreiben. Wenn ich mich richtig erinnere, war das je Woche ein Bericht/Aufsatz.
Als junger Mensch hat man natürlich besseres zu tun, als solche sinnlosen Aufsätze zu schreiben, die nachher sowieso keiner mehr ließt. Zur Zulassung zur Gesellenprüfung sind die vollständigen Berichsthefte allerdings Voraussetzung.
Was haben ganze Generationen von Lehrlingen gemacht? Sich die Berichtshefte der vorausgegangenen Prüflinge – manchmal für ein paar DM – besorgt und kurz vor der Gesellenprüfung den Inhalt der Hefte komplett abgeschrieben.
Ich gestehe, auch ich habe Berichte umfangreich abgeschrieben, um dadurch die Zulassung zur Gesellenprüfung zu erlangen. Muss ich jetzt zurücktreten, muss ich meinen Gesellenbrief oder gar meinen Meisterbrief zurück geben?
Konsequenzen, ja oder nein? Rücktritt, ja oder nein? So suche ich verzweifelt Antworten auf Fragen, die mir noch niemand gestellt hat.
Und so ich entschuldige mich hiermit fürsorglich in aller Form bei allen meinen Mitschülern, die die Zulassung zur Gesellenprüfung mit tatsächlich selbst geschriebenen Aufsätzen in ihren Berichtsheften erhalten haben.
Bild meiner damaligen Gewerbeschulklasse. Der mit dem weißen Kreis gekennzeichnete Milchbubi, das bin ich.
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