Heute in Karlsruhe-Grötzingen, in der Gewerbestraße, etwas sehr süßes gesehen: Die 30er-Zone endet und beginnt nach ca. 50 m erneut?!
Zumindest diese 50 m kann man wieder 50 km/h fahren
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Heute in Karlsruhe-Grötzingen, in der Gewerbestraße, etwas sehr süßes gesehen: Die 30er-Zone endet und beginnt nach ca. 50 m erneut?!
Zumindest diese 50 m kann man wieder 50 km/h fahren
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Immer wieder sehe ich leider solche Handwerkerfahrzeuge. Wer will und kann sich schon eine Telefonnummer eines vorbeifahrenden Autos merken?
Wer steht schon mit Kugelschreiber und Block vor ein stehendes Handwerkerauto und schreibt sich die Telefonnummer ab? Gesehen habe ich das jedenfalls noch nie!
Für mich ist das Wichtigste auf einem Handwerkerauto der Firmenname und das Gewerk. Also: Wer bin ich, was mache ich! Und das muss groß und deutlich lesbar sein.
Nur so entsteht ein ständiger Wiedererkennungswert und kann sich der geneigte Betrachter das Handwerksunternehmen auch merken.
Bei diesem vorhin gesehenen Beispiel, ist das leider nicht der Fall.
Udate am 18.11.2010:
Herr Felix Angermüller hat mich zu Recht darauf hingewiesen, dass selbstverständlich noch ein einprägsames Logo dazugehört.
Das habe ich glatt vergessen. Vielen Dank, Herr Angermüller.
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Durch einen Hinweis auf Twitter, laufe ich jetzt morgens mit einer Sicherheitsweste. Hatte zwar vorher schon Leuchstreifen an Hose und Jacke (man sieht das auf dem Bild an den Seiten), so bin ich aber im Dunkeln deutlich besser erkennbar.
Danke für den Hinweis, lieber Twitterer (Name des Hinweisgebers leider vergessen).
Udate um 9:21 Uhr: Habe den Hinweisgeber über Twitter ausfindig gemacht. Es war Waldemar Ruppel (Twittername @kfzsvruppel).
Als KFZ-Sachverständiger hat er dafür natürlich ein Auge. Noch einmal: Vielen Dank für den Hinweis.
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Seit vielen Jahren habe ich mich auf Privatkunden der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Das war nicht immer so. Aus der Vorgängerzeit kenne ich die Praktiken von Architekten und Generalunternehmern zur Genüge.
Heute habe ich eine typische Ausschreibung – per Email – für ein Bauvorhaben von einem Generalunternehmer erhalten. Wie ich das von früher her kenne:
Bei einer über 10-seitigen Ausschreibung und Plänen, die gezipt schon 12 MB (!) haben, soll das Angebot bis spätestens zum kommenden Dienstag, 23.11., abgegeben werden. Typischer Weise ist der Abgabetermin – bis spätestens zum 23.11.2010 – fett unterlegt.
Warum typischer Weise? Weil diese viel zu kurze Bearbeitungszeit für das unmfangreiche Bauvorhaben einen enormen Aufwand bedeutet. Verantwortlich dafür ist die Desorganisation des ausschreibenden Unternehmens. Im Dezember sollen die Arbeiten nämlich schon begonnen werden.
Entsprechend – so meine jahrzehntelange Erfahrung – ist auch später die Abwicklung auf der Baustelle. Da stimmen keine Termine, man kann nicht richtig rationell arbeiten und und und…
Und das, obwohl man natürlich bei der Kalkulation von stimmigen Terminen und einwandfreien Arbeitsbedingungen ausgehen muss und so einen „scharfen“ Preis kalkuliert. Die schlechte bauseitige Abwicklung, schlägt sich direkt in einem miesen Ergebnis nieder.
Deshalb bin ich sehr froh, dieses Kapitel schon lange hinter mir gelassen zu haben und auf derartige Ausschreibungen nicht mehr angewiesen zu sein.
Hier meine Antwort auf die Ausschreibung.
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Eben komme ich von einem Kundentermin. Als ich vor dem Haus parkte, sah ich im Nachbarauto diesen Hund am Steuer.
Egal aus welchem Winkel ich fotografierte, leider spiegelten die Scheiben immer. Und einige Fußgänger blieben schon interessiert stehen, um mir beim Fotografieren zuzuschauen.
Aber man kann den Hund, mit seinen am Lenkrad befindlichen Pfoten, doch noch relativ gut erkennen.
Bei dem Kundentermin erhielt ich einen schönen Auftrag. Das Treppenhaus eines 5-stöckigen Hauses wird von uns renoviert. Noch im Dezember oder im Januar 2011.
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Im Mai 2009, erwirkte ich gegen einen säumigen Zahler ein Versäumnisurteil. Das Urteil ist rechtskräftig. Danach wurde bei der Firma verschiedentlich vollstreckt.
Heute erhalte ich ein Schreiben des Insolvenzverwalters dieser Firma. Danach seien, ich zitiere: „Ihre erlangten Deckungen als inkongruent im Sinne des §31InsO anzusehen…..“
Deshalb möchte der Insolvenzverwalter den vollstreckten Betrag von Euro 1547,06 zurück haben.
Was „inkongruent“ ist weiß ich nicht und habe es auch noch nie gehört. Schicke das heute meinem Rechtsanwalt zur Klärung.
Bisher kenne ich das so: Habe ich einem Kunden Ware gliefert und der Kunde wird insolvent, fließt meine Lieferung/Dienstleistung in die Konkursmasse ein und ich bekomme kein Geld und auch keine Ware zurück. Vielleicht irgendwann einen Teilbetrag bei einer Quotelung.
Hier scheint es ja so auszusehen, dass, obwohl eine berechtigte Forderung bezahlt wurde, ich das Geld jetzt wieder zurückzahlen muss? Das verstehe wer will!
Da bin ich wieder einmal gespannt, welche Überraschungen das Deutsche Rechtssystem hier wieder für mich bereit hält.
Update am 22.11.2010:
Das Geld muss ich tatsächlich wieder zurückzahlen. Das ergab die Prüfung durch meinen Anwalt.
Es ist nicht zu fassen. Hätte ich dieser Firma auch noch drei Tage vor ihrer Insolvenz Material geliefert, dürfte ich es, obwohl nicht bezahlt, nicht mehr heraus holen. Es zählt dann nämlich zur Konkursmasse! In diesem Fall wäre ich doppelt betrogen.
So “logisch” ist unser Rechtssystem.
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Heute ist von der BG-BAU eine Prüfungsanordnung bei der Post. Am Montag, 6.12.10, werden bei uns die erforderlichen Unterlagen geprüft. Als Prüfungsbeginn ist „Vormittags“ angegeben, siehe Postkarte.
Was würde die BG-BAU mir wohl antworten, wenn ich bei einem mir erteilten Renovierungsauftrag, z.B. eines Büros, ähnlich schreiben würde?
Zum Beispiel so:
Wir beginnen mit den Arbeiten bei Ihnen am Montag, 06.12.10., Vormittags, können aber leider aus organisatorischen Gründen keine genaue Uhrzeit nennen. Ich bitte um Verständnis.
Was ich mir wohl da anhören müsste?
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Überrascht und etwas verlegen, las ich am vergangenen Freitag, dass mich Ernst Koch zu seinen Twitter-Freunden zählt. Dadurch fühle ich mich sehr geehrt. Ernst Koch ist ein alter „Twitter-Haase“ und Social-Media-Spezialist der ersten Stunde.
Eine Erläuterung, warum Ernst Koch die Internetseite „My Twitter Friends“ kreiert hat, gibt er hier persönlich auf Video:
Ernst Koch ist aber auch und in erster Linie ein Multitalent, das auf vielen Gebieten tätig ist, u.a. als Manager, Unternehmer, Berater und Kunsthändler. Seinen Blog empfehle ich hier als sehr lesenswert..
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Beginn und erstes Ergebnis nach einer Stunde. Es geht aber noch weiter.
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