Heute in Karlsruhe-Grötzingen, in der Gewerbestraße, etwas sehr süßes gesehen: Die 30er-Zone endet und beginnt nach ca. 50 m erneut?!
Zumindest diese 50 m kann man wieder 50 km/h fahren
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Heute in Karlsruhe-Grötzingen, in der Gewerbestraße, etwas sehr süßes gesehen: Die 30er-Zone endet und beginnt nach ca. 50 m erneut?!
Zumindest diese 50 m kann man wieder 50 km/h fahren
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Fast – vorne ist eine Tempo-30-Zone zuende, hinten beginnt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h. Der Unterschied ist, dass bei einer reinen Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin Radwege erlaubt sind, und Kreuzungen nicht zwingen Rechts-vor-Links geregelt sein müssen.
Oder, als Gesetz, liest sich das ganze so: 1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 (\“rechts vor links\“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Ob einer dieser Gründe dafür sprach, die Zone 30 dort aufzuheben, ist mir Mangels Ortskenntnis leider nicht bekannt.
@mømø
Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Erklärung. Ob einer der angeführten Gesetzesgründe für eine derartige Regelung sprach, kann ich natürlich auch nicht beurteilen.
Man wundert sich nur, ich jedenfalls, wenn man durch diese Straße fährt.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck