Am 03.08. rief eine Kundin an, bei der wir renoviert haben. Sie könne uns nicht weiter empfehlen und sei sehr unzufrieden, siehe Notiz meiner Frau Vogelmann.
Ein rätselhafter Fall. Kein Mitarbeiter kann sich an einen kaputten Spiegelschrank im Badezimmer erinnern. Selbst wenn, halten wir es alle gemeinsam für ausgeschlossen, dass links und rechts des neuen Spiegelschranks die Dübellöcher von uns nicht zugespachtelt und gestrichen worden wären.
Wie Sie in der E-Mail-Notiz sehen, konnte die gute Dame nicht sagen, wann die Arbeiten ausgeführt wurden. Also begaben wir uns auf Spurensuche und wurden fündig. Die Arbeiten wurden im Juni 1999 ausgeführt!
Nun war für mich die große Frage: Was tun? Die Antwort war ganz einfach. Wenn sich die Dame schon so viele Jahre über einen angeblichen Mangel geärgert hat, werden wir den jetzt sofort beseitigen.
Also rief meine Frau Vogelmann am gestrigen Donnerstag die Dame an, um mit ihr einen Mängelbeseitigungstermin zu vereinbaren. Überraschende Antwort der Dame: „Jetzt will ich das auch nicht mehr!“
Hat man da noch Worte? Wie sie übrigens an der Abnahmebescheinigung vom 11.06.99 sehen können, hat die gute Dame damals, nach gemeinsamer Abnahme der Arbeiten, die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt.
Abnahme vom 11.06.1999
Den einzigen Reim den ich mir darauf machen kann: Die Dame hat irgendwann einen neuen Spiegelschrank erhalten, der eben kleiner als der alte war. So wurden eben links und rechts des Spiegelschranks, die ungestrichen Stellen und Dübellöcher sichtbar. Möglicherweise ist die ältere Dame auch schon etwas verwirrt?
Wie auch immer, der Fall ist für mich nicht zufriedenstellend erledigt. Lieber hätte ich, egal ob von uns zu verantworten oder nicht, neben dem Spiegelschrank Nachstreichen lassen, damit die Dame sich nicht mehr ärgern muss.
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