Archive for the ‘Der B’ Category

Deutsche Post schreibt mir im Behördenstil. Kunde = Befehlsempfänger?

Sonntag, September 4th, 2011

Vor einigen Tagen erhielt ich ein Schreiben der Deutschen Post . Es geht um eine Kundenzufriedenheits-Befragung.

Mehr oder weniger lapidar wird mir mitgeteilt, dass ich wegen der Befragung angerufen werde. Die Befragung soll 40 (!) Minuten daueren. Ob ich daran überhaupt teilnehmen will, fragt mich die Deutsche Post nicht.

40 Minuten für eine Kundenzufriedenheits-Befragung? Da lache ich mich ja tot. Außerdem: Das Wort „Bitte“, für die Teilnahme an der Befragung, kommt in dem Schreiben überhaupt nicht vor.

Persönlich empfinde ich das als schlimmes Behördentum, bei dem ich mich als Befehlsempfänger (gefälligst an der Umfrage teilzunehmen) fühle. Kundenzufriedenheit? Ich glaube es nicht. 🙁

Hier das Schreiben:

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Offensichtlich haben die Damen und Herren bei der Post im Bereich Kundenorientierung noch nichts dazu gelernt. Jedenfalls werde ich nicht 40 Minuten zur Verfügung stehen.

Es geht nämlich auch wesentlich kürzer. Meine Empfehlung für die Deutsche Post: Pünktlich, freundlich, zuverlässig, Kunden wertschätzend.

Liebe Deutsche Post, diesen Rat habe ich Ihnen sogar umsonst erteilt. 😉

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Hurra: ELENA ist endlich gestorben. Heute wurde ELENA beerdigt. Geweint hat niemand

Mittwoch, Juli 20th, 2011

Ein Bürokratiemonster und Kostenverursacher wurde heute endlich beerdigt: ELENA. ELENA steht für „Elektronischer Entgelt-Nachweis. Das Gesetz hierfür wurde 2009 vom Bund beschlossen.

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Einfacher sollte es werden, Anträge und Prüfung für Sozialleistungen, Arbeitslosengeld usw. Dafür wurde mit ELENA ein monströser Verwaltungsapparat geschaffen, der jede Menge Daten sammeln wollte. Hier die Homepage von ELANA.

Die Arbeitgeber hätten monatlich sämtliche Lohn-/Gehaltsdaten, z.B. Urlaubsansprüche etc., online an ELENA melden müssen. Zusätzliche Arbeit und zusätzliche Kosten! 🙁

Damit ist jetzt Schluss! 🙂 Heute hat die Bundesregierung das Ende von ELENA mitgeteilt.

An die immense Summe, die dieses unsinnige „Projekt“ den Steuerzahler gekostet hat, wage ich gar nicht zu denken 🙁  Positiv daran ist lediglich, dass die Regierung noch ein Einsehen hatte und ELENA noch rechtzeitig beerdigte. 🙂

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Vorsicht bei Subunternehmern. Entsendegesetz gegen Insolvenzgesetz

Montag, April 18th, 2011

„Kollegen, seid gewarnt!“ So beginnt der in der MAPPE 02/11 abgedruckte Leserbrief von Hilmar Steinert.

Weil sein Subunternehmer, eine Fliesenlegerfirma keinen Lohn bezahlte, musste mein Kollege Steinert den Lohn von € 17.000 direkt an die 12 Mitarbeiter des Subunternehmers bezahlen. Nach ca. 1,5 Jahren meldete der Subunternehmer Konkurs an. Durch das Insolvenzanfechtungsgesetz, forderte der Insolvenzverwalter jetzt von Steinert die € 17.000 noch einmal an.

Und unglaublich: Der Insolvenzverwalter bekam Recht und Kollege Steinert musste den Betrag an den Insolvenzverwalter zurück bezahlen. Den Lohn von € 17.000 also doppelt bezahlt! Das verstehe, wer will! Ich jedenfalls nicht. Steiner will jetzt vor dem BGH klagen. Dazu wünsche ich ihm viel Glück und 100%-igenErfolg!

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Hier der Leserbrief von Hilmar Steinert.

Ähnliches ist mir vor kurzem auch passiert und ich musste mir per Urteil zugesprochenes Geld an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.

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Insolvenzverwalter will durch rechtskräftiges Urteil zugesprochenes Geld zurück haben

Montag, November 15th, 2010

Im Mai 2009, erwirkte ich gegen einen säumigen Zahler ein Versäumnisurteil. Das Urteil ist rechtskräftig. Danach wurde bei der Firma verschiedentlich vollstreckt.

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Heute erhalte ich ein Schreiben des Insolvenzverwalters dieser Firma. Danach seien, ich zitiere: „Ihre erlangten Deckungen als inkongruent im Sinne des §31InsO anzusehen…..“

Deshalb möchte der Insolvenzverwalter den vollstreckten Betrag von Euro 1547,06 zurück haben.

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Was „inkongruent“ ist weiß ich nicht und habe es auch noch nie gehört. Schicke das heute meinem Rechtsanwalt zur Klärung.
 
Bisher kenne ich das so: Habe ich einem Kunden Ware gliefert und der Kunde wird insolvent, fließt meine Lieferung/Dienstleistung in die Konkursmasse ein und ich bekomme kein Geld und auch keine Ware zurück. Vielleicht irgendwann einen Teilbetrag bei einer Quotelung.

Hier scheint es ja so auszusehen, dass, obwohl eine berechtigte Forderung bezahlt wurde, ich das Geld jetzt wieder zurückzahlen muss? Das verstehe wer will!

Da bin ich wieder einmal gespannt, welche Überraschungen das Deutsche Rechtssystem hier wieder für mich bereit hält.

Update am 22.11.2010: 

Das Geld muss ich tatsächlich wieder zurückzahlen. Das ergab die Prüfung durch meinen Anwalt.

Es ist nicht zu fassen. Hätte ich dieser Firma auch noch drei Tage vor ihrer Insolvenz Material geliefert, dürfte ich es, obwohl nicht bezahlt, nicht mehr heraus holen. Es zählt dann nämlich zur Konkursmasse! In diesem Fall wäre ich doppelt betrogen.

So “logisch” ist unser Rechtssystem.

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Was würde wohl die BG-BAU zu diesem Schreiben sagen?

Montag, November 15th, 2010

Heute ist von der BG-BAU eine Prüfungsanordnung bei der Post. Am Montag, 6.12.10, werden bei uns die erforderlichen Unterlagen geprüft. Als Prüfungsbeginn ist „Vormittags“ angegeben, siehe Postkarte.

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Was würde die BG-BAU mir wohl antworten, wenn ich bei einem mir erteilten Renovierungsauftrag, z.B. eines Büros, ähnlich schreiben würde?

Zum Beispiel so:

Wir beginnen mit den Arbeiten bei Ihnen am Montag, 06.12.10., Vormittags, können aber leider aus organisatorischen Gründen keine genaue Uhrzeit nennen. Ich bitte um Verständnis.

Was ich mir wohl da anhören müsste? 

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Bewiesen: Rätselhafte Imagekampagne des Deutschen Handwerks

Dienstag, November 9th, 2010

An anderer Stelle habe ich mich über die – meiner Meinung nach – dümmliche Imagekampagne des Deutschen Handwerks schon einmal geäußert.

In ihrem Forschungsprojekt hat Carola Laun, Marketingdozentin an der Westdeutschen Akademie für Kommunikation WAK in Köln, nun meinen persönlichen Eindruck bestätigt.

Im Rahmen Ihrer Studie „Werbekompetenz von Jugendlichen – Wie Jugendliche Werbung verstehen“ hat Carola Laun die Unverständlichkeit, zumindest dieses Motivs der Handwerkskampagne, jetzt eindeutig bewiesen.

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Untersuchnungsergebnis zu diesem Motiv:

„Die jugendspezifischen Plakate der Kampagne für „Das Handwerk“ lösen vollkommene Verwirrung aus: obwohl die Jugendlichen den Graffiti-Stil sofort als an Jugendliche gerichtet ansehen und positiv bewerten, können sie Bilder, Headline, Absender und Slogan nicht in Verbindung bringen und verstehen die Kernaussage nicht.“

„…lösen Verwirrung aus, verstehen die Kernaussage nicht.“ Das geht aber nicht nur Jugendlichen so. Mir und vielen anderen erwachsenen Menschen, ergeht es ganz genau so. Ich verstehe es einfach nicht.

Für mich eine für das Handwerk und seine obersten Vertreter ganz typische Handlungsweise. Es wird, mit sehr viel Geld (Zwangabgabe der Handwerksbetriebe), irgend etwas in Aktionismus gemacht.

Um damit den Zwangsmitgliedsbetrieben dabei eine nicht vorhandene Wichtigkeit und Daseinberechtigung vorzugaukeln. Es wird irgendeine – möglichst teure – Agentur beauftragt, die irgendwelche Motive entwirft.

Bei den Motiven spielen lediglich Selbstbeweihräucherungsgründe der Agentur eine Rolle. Die und die Handwerksorganisation finden die Motive der Kampagne toll.

Im Vorfeld macht sich aber niemand die Mühe zu überprüfen, ob die behaupteten Effekte tatsächlich eintreten. Das heißt, ob die Menschen, für die die Kampagne gemacht wird, Motive und Aussagen tatsächlich verstehen und gut finden.

Es wird einfach behauptet, dass alles ganz toll und wirkungsvoll sei. Ohne allerdings dafür den praktischen Beweis anzutrteten. Ganz einfach formuliert: „Kommt die Botschaft auch an?“ Zumindest bei dem oben gezeigten Motiv ist bewiesen, dass die Botschaft eben nicht ankommt!

Die Kampagen ist Anfang diesen Jahres gestartet, soll fünf Jahre laufen und ca. 50 Millionen Euro, ich wiederhole, 50 Millionen Euro Zwangsmitgliedsbeiträge kosten. Da hätte ich mir schon eine wesentlich bessere und effektivere Verwendung dieser horrenden Summe vorstellen können!

Dazu noch eine Meldung vom Mai diesen Jahres:

Imagekampagne des deutschen Handwerks erhält Auszeichnung vom Kreativverband ADC

19.05.10 Berlin/Frankfurt, 19. Mai – Die von Scholz & Friends Berlin entwickelte und betreute Imagekampagne des deutschen Handwerks wurde vom Art Directors Club für Deutschland (ADC) gleich mehrfach ausgezeichnet. Auf dem Jahrestreffen des ADC am 15. Mai in Frankfurt am Main erhielt die Kampagne zwei silberne sowie zwei bronzene ADC-Nägel. In den Kategorien Text sowie Musik und Sound wurde die auf fünf Jahre angelegte Kommunikationsoffensive mit Silber ausgezeichnet. In der Kategorie TV und Kino Einzelspot ergatterte „Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan.“ außerdem den ADC-Nagel in Bronze. Damit zählt sie zu den zehn erfolgreichsten Kampagnen des diesjährigen ADC-Awards.

Im Rahmen des jährlich ausgerufenen ADC-Wettbewerbs hat eine hochkarätige Jury aus 286 ADC-Mitgliedern über 6700 eingereichte Arbeiten im Hinblick auf die Kriterien Originalität, Klarheit, Überzeugungskraft und Machart gesichtet. Die besten 187 Arbeiten wurden mit den so genannten ADC-Nägeln in Gold, Silber und Bronze geehrt.

Der ADC für Deutschland ist ein Zusammenschluss von 577 führenden Kreativen. Er zielt darauf ab, Unternehmen und Wirtschaft mit innovativen Kommunikationslösungen zu unterstützen sowie Maßstäbe für kreative Kommunikation zu setzen. 

Die Kampagne hat diesen Inzucht- und Selbstbeweihräucherungspreis erhalten. Von 256 Werbefuzzimitgliedern. Die fanden die Kampagne toll.

Ob der gemeine Bürger/Kunde/Konsument (für den die Kampagne angeblich gemacht wurde) diese Kampagne auch toll findet? Wir werden es leider nie erfahren, weil er nicht gefragt wurde!

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Bescheid über 3 Cent (!) von der Berufsgenossenschaft erhalten. Portokosten 55 Cent!!!

Donnerstag, Oktober 14th, 2010

Heute war einmal wieder eine Überraschung von einem Amtsschimmel bei der Post. Ein Bescheid der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

Vor drei oder vier Jahren hatte ich in meiner Unternehmensberatung einen Praktikanten beschäftigt. Im Juni diesen Jahres führte die Berufsgenossenschaft eine Betriebsprüfung bei mir durch.

Durch den heutigen Bescheid erfuhr ich nun, dass die Prüfung eine Nachzahlung von 3 Cent ergab. Schon alleine das Porto für den Bescheid beträgt 55 Cent. An die sonstigen Verwaltungskosten (Druck, Papier, Versand etc.)  mag ich gar nicht denken. Ein gutes Geschäft oder?

Da wiehert der Amtsschimmel wieder einmal sehr laut und nachhaltig!.

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Der Wahnsinn geht weiter: Die E-Mail-Archivierung ist für Unternehmen gesetzliche Pflicht

Dienstag, Juni 15th, 2010

Heute habe ich durch einen Zufall erfahren: Unternehmen, die elektronische Post (Email) nutzen, sind zur Archivierung gesetzlich verpflichtet! Und das schon seit 2002. Ich fasse es nicht. Den Text habe ich einmal aus einigen unterschiedlichen Pressemeldungen zusammen gestellt.

Kaum einer weiß es, dabei ist es bereits seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben: Digitale Daten, die ein Unternehmen erreichen oder verlassen, müssen unverändert und unveränderbar gespeichert werden, sodass im Zweifel nachgewiesen werden kann, dass die E-Mails nicht im Nachhinein manipuliert wurden. Bei geschäftlichen E-Mails ist dies besonders wichtig.

Steuerlich relevanter elektronischer Schriftverkehr muss, wie ein Papierdokument, in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Abgabenordnung schreibt nach Paragraf 146 Abs. 5 Satz 2 und 3 AO ( Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen ) vor, dass Dokumente auf Datenträgern während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und sofort lesbar sein muss.

Eine Schonfrist gibt es nicht. Dieser Regel liegt das so genannte „GDPdU“ zu Grunde (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).Die bloße Aufbewahrung genügt den gesetzlichen Vorschriften aber noch nicht. Vielmehr gilt es, eine Reihe von Maßgaben dafür zu berücksichtigen, die sich in deutschen und internationalen Bestimmungen durchgesetzt haben.

  • Geschäftliche E-Mails und Anhänge sind in ihrer ursprünglichen Form aufzubewahren und dürfen weder verändert noch vorzeitig gelöscht werden.
  • Absender und Empfänger müssen klar erkennbar und nachverfolgbar sein. Der archivierte E-Mail-Verkehr muss sowohl vor unbefugtem Zugriff als auch vor Schäden (etwa Löschung oder Umformatierung der Daten) geschützt abgelegt werden.
  • Archivierte E-Mails müssen den Behörden möglichst umgehend und in lesbarem Format zugänglich gemacht werden können.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von E-Mails liegt bei der Geschäftsführung eines Unternehmens. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, drohen ein saftiges Bußgeld, in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.

Heiliger St. Bürokratius, warum tust Du uns so etwas an? Sieht so der vielgepriesene Bürokratieabbau aus? Offensichtlich ja! Wer sich so etwas ausdenkt, hat von der in den Betrieben anfallenden täglichen Arbeit nicht die geringste Ahnung. Wie soll das denn alles gehen?

Uninteressant, diese Frage, sagt der Herr Gesetzgeber. Im Zweifel wird eben kassiert, ein sattes Bußgeld eben.

Die entscheidende Frage also lautet: Archivieren Sie schon oder arbeiten Sie noch?

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Neuer Bürokratiewahnsinn: Seit Montag, 17.05.2010, gilt für uns die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Freitag, Mai 21st, 2010

Der uns Handwerkern aufgebürdete Bürokratiewahnsinn geht fröhlich weiter. Seit Montag dieser Woche ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Schon alleine dieses Wortungetüm lässt Schlechtes ahnen. Und das ist auch so.

Was das soll und wem das für was nützt, übersteigt vollkommen meine intellektuellen Fähigkeiten. Um es einfacher zu sagen: Ich kann es weder verstehen, noch einen Sinn darin erkennen. Unglaublich, was sich die Bürokraten an Monstervorschriften so alles ausdenken.

Zu diesem Bürokratiewahnsinn „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)“, ist bei Handwerk.com ein längerer Text mit Erklärungen nachzulesen.

Beispiel aus dem Text: Handele es sich um einen individuell zu berechnenden Preis, müsse der Kunde in die Lage versetzt werden, den Preis selbst zu kalkulieren. „Dann muss der Handwerker seine Kalkulationsgrundlagen wie Stundenlohn, Quadratmeterpreise usw. offenlegen.“

Ist das noch zu glauben? Ich fasse es nicht! Muss mir dann im Restaurant eigentlich auch eine individuelle Kalkulation für mein Schnitzel vorgelegt werden? Beim Einkauf meines nächsten Hemdes lasse ich mir auch einmal die individuelle Kalkulation vorlegen. Und was ist, wenn ich mit dieser Kalkulation nicht einverstanden bin? Fragen über Fragen.

Aber wahrscheinlich werde ich, wenn ich die Kalkulationen lt. der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erfrage, sofort amtsärtzlich in die Psychiatrie eingewiesen. Vielleicht kann mir dort jemand den Sinn dieses Bürokratiemonsters erklären? Wäre doch auch eine gelungene Therapie oder?