„Kollegen, seid gewarnt!“ So beginnt der in der MAPPE 02/11 abgedruckte Leserbrief von Hilmar Steinert.
Weil sein Subunternehmer, eine Fliesenlegerfirma keinen Lohn bezahlte, musste mein Kollege Steinert den Lohn von € 17.000 direkt an die 12 Mitarbeiter des Subunternehmers bezahlen. Nach ca. 1,5 Jahren meldete der Subunternehmer Konkurs an. Durch das Insolvenzanfechtungsgesetz, forderte der Insolvenzverwalter jetzt von Steinert die € 17.000 noch einmal an.
Und unglaublich: Der Insolvenzverwalter bekam Recht und Kollege Steinert musste den Betrag an den Insolvenzverwalter zurück bezahlen. Den Lohn von € 17.000 also doppelt bezahlt! Das verstehe, wer will! Ich jedenfalls nicht. Steiner will jetzt vor dem BGH klagen. Dazu wünsche ich ihm viel Glück und 100%-igenErfolg!
Hier der Leserbrief von Hilmar Steinert.
Ähnliches ist mir vor kurzem auch passiert und ich musste mir per Urteil zugesprochenes Geld an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
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Ich finde, es ist ein Skandal, daß geschriebenes „Recht“ zu solch einem Irrsinn führen kann? Wo bleibt den da der gesunde Menschenverstand? Egal, was irgendwo geschrieben ist, es muss doch reichen, einmal zu bezahlten, besonders dann, wenn die Mitarbeiter das Geld ja auch bekommen haben.
Da wundere sich dann noch einer über zunehmende Politikverdrossenheit.
Ich drücke die Daumen für die nächste Instanz.
Herzliche Grüße
Stefan Blohm