Gestern bin ich wieder einmal im Internet auf die Suche nach von mir geklauten Texten gegangen. In Google ein paar der „typischen“ Wörter eingegeben und schon bin wieder schlagartig fündig geworden.
Gleich fünf Firmen habe ich gefunden, drei davon noch gestern sofort abgemahnt. Es handelt sich dabei um „Malerkollegen“, denen meine Texte so gut gefallen, dass sie sie hemmungslos auf ihrer eigenen Homepage verwenden. Oft muss ich mich deshalb von diesen „Kollegen“ sogar noch anfeinden und beschimpfen lassen.
Je nach übernommenen Textumfang, müssen die „Kollegen“ eine Lizenzgebühr zwischen € 1.500 und € 3.500 an mich bezahlen. Strafe muss sein! Werden die strafbewehrten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben, wird mein Anwalt Klage erheben.
Vor einem Jahr hatte so ein „Kollege“ nicht nur einzelne Texte geklaut, sondern sogar meine komplette Homepage 1:1 kopiert und für sich übernommen.
Das Textklauen erlebe ich seit vielen Jahren und habe deshalb schon zig Malerfirmen abmahnen müssen. Zwei der gestern abgemahnten „Kollegen“, haben bereits heute Morgen die Texte aus dem Netz genommen. Einer davon gleich seine komplette Homepage.
Dieser „Kollege“ hat die Texte bereits von seiner Hompage entfernt.
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Und dieser „Kollege“ hat heute Morgen gleich seine komplette Homepage vom Netz genommen.
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Die hier abgemahnten Texte stehen noch auf der Homepage dieses „Kollegen“.
Dessen Frau rief mich gestern Nachmittag an und beschimpfte mich noch ziemlich rüde. Wer ich überhaupt sei und was mich das überhaupt anginge?
Ob meine Firma in die Handwerksrolle eingetragen sei, ob ich einen Malermeister beschäftige und wenn nicht, würde ich Probleme bekommen.
Und mit den Texten hätten sie überhaupt nichts zu tun. Die Homepage hätte eine Agentur für sie gemacht und sie, die „Verletzerfirma“ ginge das deshalb überhaupt nicht an.
Hallo, geht´s noch?
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Hallo Herr Deck,
ich habe mal auch eine Textpassage bei Google eingegeben von ihrer Seite um mir selbst ein Bild davon zu machen wieviele einfach kopieren und die Texte klauen.
Dies habe ich eingegeben: „Was wir versprechen, das halten wir auch. Vergessen Sie den“
Wie selektieren Sie Ihre Abmahnungen? Auf den ersten Blick werden mir zig Seiten angezeigt die zum Teil 1:1 Ihren Text teilweise oder gar komplett übernommen haben. Wenn Sie das strikt durchziehen kommen sie ja nicht mehr zu Ihrem Alltagsgeschäft.
Grüße
@EinBesucher
Wenn das so wäre, hätten Sie natürlich Recht. Die allermeisten dieser Fundstellen sind die Texte meiner Franchise-Partner. Die dürfen das, weil lizensiert. Da habe ich einen schnellen Überblick. Und der Rest ist schnell selektiert.
Außerdem gibt es bei Google die „Alerts“. Dort kann man sich Dinge automatisch suchen lassen und wird täglich oder wöchentlich von neuen Fundstellen informiert.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck
Guten Tag,
ich muss sagen, an dieser Stelle finde ich die Grafiken bezüglich der unregistrierten Version von print-driver.com sehr treffend, denn sie Zeigen genau das gleiche Problem: Nicht alles, was man im Netz kostenfrei bekommt, ist auch kostenlos:
http://www.print-driver.de/company/license_agreement.html
2.1.a). Trial Version. […] may Operate the Product only (i) to the extent such functionalities made available by Licensor, (ii) for evaluation purposes, […]
Nach meinem Rechtsverständnis geht eine Nutzung im kommerziellen Rahmen wie in diesem Blog deutlich über die erlaubten „evaluation purposes“ hinaus. Und schon sind Sie selbst potentielles Ziel einer Abmahnung und von Lizenzforderungen geworden 😉
Doch hier gibt es Abhilfe in Form von http://de.pdfforge.org/pdfcreator mit den gleichen Features (zumindest ist mir kein fehldendes Aufgefallen), dafür komplett kostenlos (sogar Open Source) und auch ohne Wasserzeichen oder ähnliche „Verschandelungen“.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Augsburger
Hallo Herr Deck,
seit Jahren kämpfe ich mit diesem Thema. Hierüber haben wir uns beide ja Anfang diesen Jahres bereits unterhalten.
Wir haben mittlerweile eine Rechtsanwältin damit beauftragt, das Netz zu scannen und schwarze Schafe herauszufiltern.
Es ist ein wahnsinnig mühsamer und energieraubender Weg. Dennoch lohnt es sich. Ein Zeichen muss gesetzt werden.
Heute sehe ich es mehr als Anerkennung, wenn bei mir kopiert wird. Es gibt aber Beispiele, die 1:1 kopiert haben. Ich könnte hierüber ein Buch schreiben.
Früher war ich sehr wütende darüber. Ehrlich gesagt muss ich heute darüber lächeln. Das Original kann man eben nicht kopieren 😉
Beste Grüße an Sie!
Ihr
Matthias Schultze
@mømø
Vielen Dank für Ihren sehr wichtigen Kommentar.
Mein lieber Jolly, da bin ich aber selbst ja ganz schön im „Glashaus“ gesessen.
Wie kam das? Ich habe im Internet nach einem Programm gesucht, das eine PDF Datei in eine JPG-Grafik umwandelt. Dabei bin ich auf das zunächst verwendete Programm gestoßen. Das Wasserzeichen dokumentiert die Demo-Version. Ansonsten bin ich bei der Installation, ohne groß zu lesen, über die Lizenzbedingungen hinweggegangen.
Durch Ihren Hinweis habe ich noch einmal recherchiert. Und siehe da, ohne es zu wissen, hatte ich ein Programm auf meinem Rechner (XNview), das genau das kann. Ohne Wasserzeichen und ganz legal.
Nun habe ich gleich flugs die Grafiken geändert und somit das „Glashaus“ nach ca. drei Stunden – unbeschadet – verlassen. Dank Ihres Hinweises.
@Matthias Schultz
„Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung“, von Oscar Wild. Kreatives Nachahmen wäre mir wesentlich lieber. Plumpes Kopieren zeugt – für mich jedenfalls- von purer Dummheit.
So gelassen, dass ich darüber lächeln kann, bin ich leider nicht. Ich ärgere mich schon darüber. Außerdem sind die Logos/Texte exklusiver Bestandteil meines Franchise-Systems. Auch aus diesem Grund habe ich hier eine besondere vertragliche Verpflichtung gegenüber meinen Franchise-Partnern.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck
Eine sehr einfache Möglichkeit wie Sie doppelten Content checken können unter http://www.copyscape.com/
Mit diesem Link, checken Anwälte auch
Besten Gruß
Hallo Herr Deck,
ich kann Ihnen UN.CO.VER http://www.textbroker.de/uncover/ empfehlen. Es bietet die gleichen Funktionen wie Copyscape, ist aber kostenlos. Während das Programm läuft, können Sie ganz normal am PC arbeiten.
Herzliche Grüße,
Sabine Schönberg
@Sabine Schönberg
Besten Dank – diesen Link kannte ich noch nicht
Herzlichen Gruß
Hallo Herr Deck,
dieses Thema kenne ich 😉 je mehr man aus seiner Zunft herausragt, umso öfter wird man kopiert. Aber eben nur KOPIERT … Das Original bleibt das Original, denn die Qualität, die das Original liefert, kann von den Kopierern nicht gehalten werden.
Ärgerlich ist die Tatsache natürlich und ich würde die Übel-Kopierer-Täter auch nicht so einfach ignorieren.
Viele Grüße an einen kompetenten und vorbildlichen Geschäftsmann und ein schönes Wochenende
Bianca Schwacke
@Sabine Schönberg und @Telefontraining Seminare
Danke für die Tipps. Werde das einmal ausprobieren.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck
Sehr geehrter Herr Deck,
so ärgerlich Textklau auch ist, nicht immer besteht auch ein Unterlassungsanspruch. Am besten stehen die Chancen, wenn ein Text identisch übernommen wird.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung aus dem September dieses Jahres die Voraussetzungen für den Schutz von Produktbeschreibungen bzw. Werbetexten noch einmal schön zusammengefasst:
http://www.lbr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/urheberrechtsschutz-auch-fur-blose-produktbeschreibungen-moglich
@Arno Lampmann
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Den Artikel habe ich mir gespeichert.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck