Gestern kam ein Lehrstellenbewerber nicht zum vereinbarten Vorstellungsgespräch. Also riefen wir gestern noch einen „Nachrücker“ an. Dieser – so meine Sekretärin – war hocherfreut und versprach, heute pünktlich um 16 Uhr zum Vorstellungsgespräch da zu sein.
Heute vormittag kam nun diese Email:
Absage wegen „spontaner Verhinderung“
Der Gute ist „spontan verhindert“. Was ein Glück, dass er nächste Woche nicht mehr zeitlich eingeschränkt ist!
Was geht mir da spontan alles durch den Kopf:
- Geht´s noch?
- Warum ruft der nicht an?
- Was ist noch wichtiger, als die Chance, eine Lehrstelle zu erhalten?
- Was ist eine „spontane Verhinderung“ und warum dauert die die ganze Woche noch an?
- Soll ich dem tatsächlich noch eine neue Chance geben?
- Oder lade ich den nächsten, weitaus schlechteren, „Nachrücker“ ein?
Wobei meine Sekretärin sich schon entschieden hat. Frau Vogelmann würde dem Bewerber keinen neuen Termin geben und es in diesem Jahr bei einem Lehrling, der schon einen Ausbildungsvertrag hat, belassen.
Wie würden Sie entscheiden?
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Ergänzung am 13. Juli:
Am Freitag, 8. Juli, lud ich den Bewerber erneut per Mail zum Vorstellungsgespräch für Montag, 11. Juli, ein. Bewerber bestätigte umgehend per Mail und freut sich auf das Vorstellungsgespräch.
Montag, 11. Juli: Eine Stunde vor dem Gesprächstermin, sagt der Bewerber per Mail ab. Er habe die Lehrstellenzusage eines anderen Betriebs.
Das kann ich glauben oder auch nicht!
Also luden wir einen „Nachrücker“ ein. Und es kam noch Schlimmer. Lesen Sie hier!
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Hallo Herr Deck,
ich würde ihn nicht mehr anrufen bzw. von Seiten des AG keinen neuen Termin setzen, sondern zuwarten, ob er von sich aus nochmals auf Sie zukommt.
Das würde ich dann als Motivation zur Lehrstellensuche interpretieren.
Man kann den Bewerbern ja nicht alles nachtragen, und wenn doch, wird es meistens in der Lehre nicht besser.
Viele Grüße
Christian März
Hallo Herr Deck,
Frau Vogelmann hat m. E. n. richtig entschieden.
Und dem Beitrag von Herrn März kann ich nur zustimmen.
Beste Grüße aus dem Hohen Norden!
Lieber Herr Deck!
Ich denke, dass man dem Bewerber noch eine Chance geben sollte. Da kann er Ihnen ja vielleicht glaubhaft erklären, was eine „spontane Verhinderung“ ist.
Wesentlicher Grund für den neuen Termin ist für mich, dass Sie die Terminabsprache ja offensichtlich auch erst einen Tag im Voraus gemacht haben. Das kann auch für junge Menschen knapp sein.
Er hat sich mit der Mail sicherlich viel Mühe gemacht – auch wenn es nicht seine Stärke ist.
Deswegen einfach nochmals ausprobieren. Nein sagen kann man immer noch.
Beste Grüße aus NRW
Mathias Wieland
Kurz gesagt: Jeder hat eine zweite Chance verdient.
Hallo Herr Deck,
ich persönlich würd edem Bewerber die 2te Chance nicht gewähren.
1. Auch wenn es so kurzfristig passiert, sollte man doch wissen wie wichtig solch eine Ausbildungsstelle ist und sich entpsrechend Zeit nehmen.
2. Die Mühe des Bewerbers lässt zu wünschen übrig. Ich kann leider nicht genau sagen, welchen Bildungsstand sie von ihren Bewerbern verlangen, jedoch sollte eine Email mit dem Inhalt einer Absage für ein Bewerbungsgespräch sowohl deutlich besser formuliert, als auch gründlicher auf Rechtschreibfehler geprüft worden sein.
Liebe Grüße aus Burbach
Manuel
Ist er denn später auch ab und zu „spontan verhindert“?
Ergänzung am 13. Juli:
Am Freitag, 8. Juli, lud ich den Bewerber erneut per Mail zum Vorstellungsgespräch für Montag, 11. Juli, ein. Bewerber bestätigte umgehend per Mail und freut sich auf das Vorstellungsgespräch.
Montag, 11. Juli: Eine Stunde vor dem Gesprächstermin, sagt der Bewerber per Mail ab. Er habe die Lehrstellenzusage eines anderen Betriebs.
Das kann ich glauben oder auch nicht!
Also luden wir einen „Nachrücker“ ein. Und es kam noch Schlimmer. Lesen Sie hier: http://blog.malerdeck.de/2011/07/13/die-unglaubliche-odyssee-dummheit-eines-lehrstellenbewerbers/
[…] Vorgeschichte zu diesem Drama lesen Sie […]