Vor ca. 8 Monaten bearbeiteten wir zwei kleine Fassadenflächen in einem Innenhof. Dabei wurde auch der Sockel gestrichen. Einer der Hauseigentümer ist Dipl.-Ing. (Bau).
Vor zwei Tagen rief der Miteigentümer an und reklamierte den Sockelanstrich, die Farbe würde abfallen. Heute habe ich mir die Sockel angesehen, hier das Ergebnis:
Der Schaden entsteht durch aufsteigende Feuchtigkeit. Dadurch entsteht Salpetersalz.
Das Salpetersalz zerstört den Anstrich. Das ist aber kein Gewährleistungsmangel. So wird meine Stellungnahme ausfallen. Ein (Bau-) Dipl.-Ing. müsste das eigentlich wissen.
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Haben Sie vor der Auführung Bedenken angemeldet? Wer auf eine feuchte Wand Farbe schmiert, ohne Bedenken anzumelden oder die Wand zu sanieren, produziert einen Mangel und haftet. Ich denke nicht, dass vor Gericht aus dieser Gewährleistung zu entkommen.
„Wenn ein Unternehmer Bedenken gegenüber der vorgesehene Art der Ausführung von Bauarbeiten, dann muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich melden. In diesem Fall ist von einer Bedenkenanmeldung die Rede. Erfolgen kann sie, wenn der Unternehmer Bedenken im Bezug auf die Sicherung gegen Unfallgefahren hat oder aber auch im Bezug auf die Güte der Stoffe und Bauteile, die der Auftraggeber liefert.“
@Baumarketing
Selbstverständlich wurde der Bau-Ing. von meinen Mitarbeitern vor Ort darauf hingewiesen! Und wegen ca. drei Meter Sockelanstrich verklagen? Da bin ich jetzt schon mal auf das Ergebnis gespannt!
Und mit Verlaub: Wir SCHMIEREN keine Farbe und auf eine feuchte Wand schon gar nicht!
Wir SCHMIEREN überhaupt nie, sondern wir streichen oder rollen.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck