Es kommt hin und wieder vor, dass sich eine Arbeit günstiger ausführen lässt, als von mir bei der Angebotskalkulation angenommen. Obwohl wir mit dem Kunden einen Festpreis (mit Festpreisgarantie) vereinbart haben, mindere ich in einem solchen Fall unsere Rechnung.
Heute war das bei zwei Rechnungen wieder einmal der Fall. In der Rechnung gebe ich dem Kunden dazu diesen Hinweis:
Hier war die Rechnungsendsumme € 528,00.
Hier war die Rechnungsendsumme € 1.498,00.
Trotz des rechtlich vereinbarten Festpreises, berechne ich weniger. Das ist für mich gelebte und faire Partnerschaft mit dem Kunden. Und Mundpropaganda löst das bestimmt zusätzlich aus.
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