Was würde wohl die BG-BAU zu diesem Schreiben sagen?

Heute ist von der BG-BAU eine Prüfungsanordnung bei der Post. Am Montag, 6.12.10, werden bei uns die erforderlichen Unterlagen geprüft. Als Prüfungsbeginn ist „Vormittags“ angegeben, siehe Postkarte.

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Was würde die BG-BAU mir wohl antworten, wenn ich bei einem mir erteilten Renovierungsauftrag, z.B. eines Büros, ähnlich schreiben würde?

Zum Beispiel so:

Wir beginnen mit den Arbeiten bei Ihnen am Montag, 06.12.10., Vormittags, können aber leider aus organisatorischen Gründen keine genaue Uhrzeit nennen. Ich bitte um Verständnis.

Was ich mir wohl da anhören müsste? 

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4 Responses to “Was würde wohl die BG-BAU zu diesem Schreiben sagen?”

  1. Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe.

  2. Ganz einfach Schreiben zurück, Uhrzeit (von bis) vorgeben und darauf hinweisen, dass eine Überschreitung der vorgegebenen Zeit zu einem Einnahmeausfall führt der wie folgt berechnet wird …. Mit dem Erscheinen des Kollegen wird den vorgenannten Vorgabe von der BG Bau zugesprochen und gilt als vereinbart bla bla bla …

    Nicht mit sich spielen lassen auch nicht wenns der liebe Gott ist. Das Handwerks hat es hart genug, da müssen nicht die Kontrolleure aus den eigenen Reihen noch mehr Schaden anrichten.

  3. Jens A. Heim sagt:

    Vielleicht schreiben Sie zurück:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie werden am xx.xx.xxxx Vormittags von einem Mitarbeiter freundlich empfangen.
    Eine genaue Uhrzeit können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht sagen.

    Ideealistische Grüße
    Jens A. Heim