Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit fristlos gekündigt. Arbeitsgericht war anderer Meinung.

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Vor ein paar Tagen habe ich darüber berichtet, wie Kunden meine Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit ansprechen. Dieses Mal der umgekehrte Weg. Hat sich zwar bereits im Januar zugetragen, aber durch die aktuelle Kundenansprache eines Mitarbeiters nach Schwarzarbeit, fiel mir dieser berichtenswerte Fall wieder ein.

Am 13.01.2010 besuchte ich eine Kundin, um mit ihr einen Ausführungstermin für die von Ihr im letzten Jahr avisierten Arbeiten zu besprechen. Allerdings waren die Arbeiten bereits ausgeführt. Durch einen meiner Mitarbeiter in Schwarzarbeit! Ich bin aus allen Wolken gefallen.

Der Mitarbeiter hat das seinerzeitige Gespräch mitbekommen und danach die Kundin – eine ältere und etwas unsichere Dame – aktiv angesprochen, ihn die Arbeiten schwarz machen zu lassen und sich so – sein Argument – die Mehrwertsteuer zu sparen. Nun habe ich einmal kalkuliert, was die Arbeiten offiziell bei malerdeck gekostet hätten, nämlich € 1960,00, inkl. Mehrwertsteuer. Der Schwarzarbeiter hat € 2550,00 verlangt und erhalten! Hammer!

Wie auch immer, solch ein Vertrauensbruch ist nicht zu tolerieren, weshalb ich den Mitarbeiter noch am gleichen Tag fristlos entlassen habe. Die Kündigung zur Information als PDF (fristlose-kuendigung.pdf). Wie hätten Sie reagiert?

Damit war die Geschichte aber leider nicht erledigt. Der Mitarbeiter hat fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben. Beim Gütetermin hat er auf Nachfrage der Richterin die Schwarzarbeit unumwunden zugegeben.

Seine – und die seines Anwalts – Strategie war aber, die fristlose Kündigung dadurch auszuhebeln, dass er schließlich 10 Jahre im Unternehmen war, sich nichts hat zu schulden kommen lassen und bislang keine Abmahnungen erfolgt sind.

Unser – meine und die meines Anwalts – Hinweis auf die arbeitsvertragliche Vereinbarung, dass Schwarzarbeit, ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt, stieß bei der Richterin auf wenig Gehör!

Auszug aus dem Arbeitsvertrag: „… Leistet der Mit-Unternehmer Schwarzarbeit, berechtigt dies malerdeck gmbh, ohne Abmahnung, zur fristlosen Kündigung…“

Jedenfalls wiegte die Richterin ihren Kopf zweifelnd hin und her und ließ mich wissen, dass für sie diese fristlose Kündigung nicht rechtens sei, da ja vorher nicht abgemahnt wurde. Natürlich wisse sie nicht, wie die Kammer später im Termin das sieht und entscheidet, aber die könnten das genau so sehen, vielleicht?!?

So wurde seitens der Richterin mir gegenüber ein Drohszenario aufgebaut. Motto: Entweder Du vergleichst Dich hier und jetzt oder Du gehst das hohe Risiko des Prozessverlustes ein und musst dann später noch viel mehr bezahlen. Da halfen die besten Argumente nichts.

Vergleichsvorschlag der Richterin war, dass die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewidmet wird und ich bis Ende Januar (ca. drei Wochen) noch das Gehalt bezahle.

Ohnmächtig und wütend unterbrachen wir die Sitzung, um mich mit meinem Anwalt zu besprechen. Meine Emotionen kochten hoch. Das nutzte aber nichts. Letztlich wollte ich das durch die Richterin angedrohte Risiko des Prozessverlustes und der damit verbundenen, noch höheren, Kosten, nicht eingehen.

Also schloss ich, mit zwei Fäusten in der Tasche, diesen „Vergleich“! Selbstredend, dass auch noch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Note zwei auszustellen war.

Was soll man dazu noch sagen? In einem solchen Fall ist doch die Vertrauensbasis total zerrüttet. Eine Abmahnung hätte es erst sein müssen. Ich fasse es nicht. Danach hätte ich künftig mit Argusaugen auf der Lauer liegen müssen, um eine erneute Schwarzarbeit zu beweisen. Nie wäre mir das gelungen, denn der Mitarbeiter hätte schon dafür gesorgt, dass nichts mehr ans Tageslicht kommt.

Außer Spesen nichts gewesen? Doch, zusätzlich Anwaltskosten und die drei Wochen Gehalt noch bezahlt. 

Zu diesem Fall schrieb mir ein Kollege:

Lieber Herr Deck,

grämen Sie sich nicht zu sehr.

Es ist an allen deutschen Arbeitsgerichten dasselbe, ich bin seit 4 Jahren ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht xxxxx und die Methode der vorsitzenden Richterinnen und Richter ist aller Kammern dieselbe:

Im Gütetermin wird bereits versucht einen „Vergleich“ herbeizuführen, indem allen Seiten signalisiert wird, dass sie ein erhebliches Risiko eingehen, wenn sie es zum Kammertermnin kommen lassen. (Ein Vergleich erfordert für den Richter kaum Arbeit, während er für ein Urteil ausführlich begründen muss).

Im Kammertermin passiert dann dasselbe wieder: Beide Parteien werden in Unsicherheit gewogen, was den Ausgang des Prozesses angeht und letztlich „einigen“ sich die Parteien fast immer auf einen Vergleich. Das heisst dann in der Regel, dass der Arbeitgeber noch „etwas raus tuen muss“.

Traurig aber wahr und auch mir gelingt es so gut wie nie, eine eindeutige Aussage herbeizuführen, die einer der Parteien tatsächlich „Recht“ spricht…

Also sollte man bei jeder fristlosen Kündigung (die NIE vor Gericht durchgeht), immer „hilfsweise fristgerecht“ kündigen… So entgeht man der großen Gefahr des „Annahmeverzuges“ ein wenig und muss nicht ganz so viele Monate das Gehalt nachzahlen… 

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2 Responses to “Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit fristlos gekündigt. Arbeitsgericht war anderer Meinung.”

  1. ….wie sich die Zeiten ändern…

    Lieber Herr Malermeister,

    sicherlich ist Schwarzarbeit nicht rechtens, aber ich denke mir nach 10 Jahren Zugehörigkeit hätte ich es noch einmal versucht. Möglicherweise wird der Mitarbeiter auch noch anderweitig belangt.

    Einen Kommentar zu schreiben hat aber einen anderen Grund; es war eine Reflektion auf mein eigenes Berufsleben. Meine erste Lehrstelle trat ich 1963 an; Arbeit zu bekommen war leicht und wir hatten gute Lehrherren.
    Es gab ein Viel an Arbeit und um Kunden mit kleineren Aufträgen nicht zu verlieren wurden wir nicht selten gebeten eben diese kleineren Aufträge doch nach Feierabend oder am WE zu erledigen. Schwarz! Es war durchaus in vielen Betrieben so. Auch von Familienangeörigen wurde es gerade erwartet, daß noch etwas dazu verdient wurde.

    Die Zeiten haben sich geändert.

    Liebe Grüße

    Wolfgang Stichler

  2. Werner Deck sagt:

    <p><p><p>Sehr geehrter Herr Stichler,</p><br /><br />
    <p>vielen Dank für Ihren Kommentar.</p><br /><br />
    <p>Die von Ihnen beschriebene Situation kenne ich, habe aber dieses Verhalten (Animation zur Schwarzarbeit) noch NIE verstanden. Wir bei malerdeck, sind ausschließlich auf den privaten Auftraggeber konzentriert.</p><br /><br />
    <p>Wenn alle meine Mitarbeiter bei allen unseren Kunden ständig schwarz arbeiten, verlieren letztlich alle Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz und ich kann den Laden schließen. Wem ist damit gedient?</p><br /><br />
    <p>Die Tatsache, dass ich den gekündigten Mitarbeiter nach 10 Jahren bei der Schwarzarbeit erwischt habe, bedeutet ja nicht, dass er das vielleicht nicht schon vorher häufiger gemacht hat. Das Vertrauen ist dabei gänzlich weg. deshalb kann es dafür keine weitere Chance geben.</p><br /><br />
    <p>Außerdem ist für mich Vertrauen sehr wichtig. Ich habe keine Lust, meinen Mitarbeitern ständig hinterher zu spionieren und sie zu überwachen. Dafür habe ich auch gar keine Zeit.</p><br /><br />
    <p>Mit farbenfrohen und 🙂 freundlichen Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner<br /><br /><br />
    Werner Deck</p></p></p>