Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind seit August 2009 gesetzlich verboten. Sie gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Bundesnetzagentur hat das schon dutzende Male getan. Zahlreiche weitere Ermittlungen laufen noch.
Vielleicht auch bald schon gegen die Firma Sander und Doll aus Remscheid.
Sander und Doll belästigt mich mit Telefonanrufen
Diese Softwarefirma hat mich heute, innerhalb von nur 15 Minuten, zwei Mal mit werbenden Telefonanrufen belästigt, was ich mir jedes Mal verbeten habe.
Vom BGH schon 2006 verboten: Telefonwerbung
Bei der nächsten Telefonbelästigung wird Sander und Doll kostenpflichtig abgemahnt und an die Bundesnetzagentur gemeldet. Hier noch meine zwei Mails, mit denen ich mich gegen die Belästigung verwahre.
Erste Email an Sander und Doll
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Zweite Email an Sander und Doll
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Interessant. Ich habe mich letztens auch mal mit dem Thema beschäftigt, bin da aber auf verschiedene Meinungen / Auslegungen gestoßen.
Soweit ich es momentan verstehe, darf man bei Unternehmen auch Kaltakquise betreiben, solange eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Hier hatte ich ein aktuelles Urteil zu dem Thema gelesen.
In dem hier beschriebenen Fall war die zweite Kontaktaufnahme meiner Meinung nach auf jeden Fall unrechtens, da ja schon beim ersten Mal klar gesagt wurde, dass diese Art von Werbung unnerwünscht ist. Außerdem hätte eine E-Mail oder ein Fax auch gereicht, weil die Dringlichkeit des Anrufes nicht gegeben war.
Naja, interessantes Thema was bestimmt noch oft die Gerichte beschäftigen wird.
@Markus
Vielen Dank für den Kommentar. „Vor Gericht und auf hoher See…“
Gegen einen Telefaxwerber, der sich auf diese „mutmaßliche“ Einverständnis berief, habe ich meinen Prozess gewonnen. An das mutmaßliche Interesse wird eine sehr hohe Latte angelegt.
Aber das Thema wird sicher ein Dauerbrenner sein, da trotz gesetzlichem Verbot munter weiter Werbetelefoniert und -gefaxt wird.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck