Gerüstbau nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften? Wohl eher nicht!

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So etwas sieht man sonst nur in sehr südlichen Ländern.

Gesehen am Wochenende, ganz in meiner Nähe. Keine doppelte Brustwehr, keine Bordbretter, kein seitlicher Absturzschutz, Querstreben alle in die gleiche Richtung, Befestigung nur mit Schlauchbindern an zwei Haken.

Warum darf ein Privatmann – das unterstelle ich hier einmal – ein Gerüst bauen und darauf arbeiten, für das ein Unternehmer in´s Gefängnis kommt?

2 Responses to “Gerüstbau nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften? Wohl eher nicht!”

  1. Axel sagt:

    warum nicht? Er darf ja auch aus dem Fenster springen wenn es Ihm gefällt… Ist wieder mal typisch Deutsch, erstmal nach nem Gesetz fragen. Wäre es besser er würde die Fassade auf einer langen Leiter stehend streichen?

  2. Werner Deck sagt:

    @Axel
    Klar, darf jeder aus dem Fenster springen oder risikoreiche Arbeiten durchführen. Warum soll aber, bei einem Unfall und den hohen Folgekosten, die Allgemeinheit für diese Kosten geradestehen?

    Wenn ich als Unternehmer meine Mitarbeiter auf ein solches Gerüst schicke, auch wenn wir es gar nicht gebaut haben, muss ich finanziell und strafrechtlich für eventuelle Unfallfolgen voll haften.

    Außerdem habe ich nicht nach einem Gesetz gerufen sondern nur ein ganz einfache Frage gestellt.