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Die Firma Sander und Doll belästigt mich mit verbotenen Telefonanrufen

Dieser Eintrag stammt von Werner Deck Am 25.5.2011 @ 09:38 In Werbeterror | 3 Kommentare

Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind seit August 2009 gesetzlich verboten. Sie gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Bundesnetzagentur hat das schon dutzende Male getan. Zahlreiche weitere Ermittlungen laufen noch.

Vielleicht auch bald schon gegen die Firma Sander und Doll aus Remscheid.

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Sander und Doll belästigt mich mit Telefonanrufen

Diese Softwarefirma hat mich heute, innerhalb von nur 15 Minuten, zwei Mal mit werbenden Telefonanrufen belästigt, was ich mir jedes Mal verbeten habe.

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Vom BGH schon 2006 verboten: Telefonwerbung 

Bei der nächsten Telefonbelästigung wird Sander und Doll kostenpflichtig abgemahnt und an die Bundesnetzagentur gemeldet. Hier noch meine zwei Mails, mit denen ich mich gegen die Belästigung verwahre.

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 Erste Email an Sander und Doll

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Zweite Email an Sander und Doll

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