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Vorsicht bei Subunternehmern. Entsendegesetz gegen Insolvenzgesetz

Dieser Eintrag stammt von Werner Deck Am 18.4.2011 @ 08:10 In Der Bürokratie-Wahnsinn, Organisation und Unternehmensführung | 2 Kommentare

„Kollegen, seid gewarnt!“ So beginnt der in der MAPPE 02/11 abgedruckte Leserbrief von Hilmar Steinert.

Weil sein Subunternehmer, eine Fliesenlegerfirma keinen Lohn bezahlte, musste mein Kollege Steinert den Lohn von € 17.000 direkt an die 12 Mitarbeiter des Subunternehmers bezahlen. Nach ca. 1,5 Jahren meldete der Subunternehmer Konkurs an. Durch das Insolvenzanfechtungsgesetz, forderte der Insolvenzverwalter jetzt von Steinert die € 17.000 noch einmal an.

Und unglaublich: Der Insolvenzverwalter bekam Recht und Kollege Steinert musste den Betrag an den Insolvenzverwalter zurück bezahlen. Den Lohn von € 17.000 also doppelt bezahlt! Das verstehe, wer will! Ich jedenfalls nicht. Steiner will jetzt vor dem BGH klagen. Dazu wünsche ich ihm viel Glück und 100%-igenErfolg!

 blog-vorsicht-bei-subunternehmern.jpg

Hier der Leserbrief von Hilmar Steinert.

Ähnliches ist mir vor kurzem auch passiert und ich musste mir [1] per Urteil zugesprochenes Geld an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.

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URL zum Artikel: http://blog.malerdeck.de/2011/04/18/vorsicht-bei-subunternehmern-entsendegesetz-versus-insolvenzanfechtungsgesetz/

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[1] per Urteil zugesprochenes Geld an den Insolvenzverwalter zurückzahlen: http://blog.malerdeck.de/2010/11/15/insolvenzverwalter-will-durch-rechtskraftige
s-urteil-zugesprochenes-geld-zuruck-haben/

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