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Insolvenzverwalter will durch rechtskräftiges Urteil zugesprochenes Geld zurück haben

Dieser Eintrag stammt von Werner Deck Am 15.11.2010 @ 17:17 In Der Bürokratie-Wahnsinn | 6 Kommentare

Im Mai 2009, erwirkte ich gegen einen säumigen Zahler ein Versäumnisurteil. Das Urteil ist rechtskräftig. Danach wurde bei der Firma verschiedentlich vollstreckt.

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Heute erhalte ich ein Schreiben des Insolvenzverwalters dieser Firma. Danach seien, ich zitiere: “Ihre erlangten Deckungen als inkongruent im Sinne des §31InsO anzusehen…..”

Deshalb möchte der Insolvenzverwalter den vollstreckten Betrag von Euro 1547,06 zurück haben.

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Was “inkongruent” ist weiß ich nicht und habe es auch noch nie gehört. Schicke das heute meinem Rechtsanwalt zur Klärung.
 
Bisher kenne ich das so: Habe ich einem Kunden Ware gliefert und der Kunde wird insolvent, fließt meine Lieferung/Dienstleistung in die Konkursmasse ein und ich bekomme kein Geld und auch keine Ware zurück. Vielleicht irgendwann einen Teilbetrag bei einer Quotelung.

Hier scheint es ja so auszusehen, dass, obwohl eine berechtigte Forderung bezahlt wurde, ich das Geld jetzt wieder zurückzahlen muss? Das verstehe wer will!

Da bin ich wieder einmal gespannt, welche Überraschungen das Deutsche Rechtssystem hier wieder für mich bereit hält.

Update am 22.11.2010: 

Das Geld muss ich tatsächlich wieder zurückzahlen. Das ergab die Prüfung durch meinen Anwalt.

Es ist nicht zu fassen. Hätte ich dieser Firma auch noch drei Tage vor ihrer Insolvenz Material geliefert, dürfte ich es, obwohl nicht bezahlt, nicht mehr heraus holen. Es zählt dann nämlich zur Konkursmasse! In diesem Fall wäre ich doppelt betrogen.

So “logisch” ist unser Rechtssystem.

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