Mundpropaganda durch Rechnungskürzung auslösen. Ein aktuelles Praxisbeispiel von heute.
Hier zeige ich Ihnen an einem konkreten Live-Beispiel von heute, wie ich das handhabe. An anderer Stelle berichtete ich ja bereits darüber im Blog.
Bekanntlicher Weise biete ich unsere Leistungen immer zum pauschalen Festpreis an. Dieser Festpreis ist - für beide Seiten - fest vereinbarter Vertragsbestandteil. So ist am Preis nicht mehr zu rütteln, weder nach der einen, noch nach der anderen Seite.
Nach erfolgter Ausführung kommt es manchmal vor, dass es besser lief, als ich kalkuliert habe. Obwohl vertraglich ein Festpreis vereinbart ist, gebe ich diesen Vorteil an den Kunden weiter. Welcher Handwerker macht das? Da fällt man ganz schön positiv auf! Hier das Beispiel von heute:
Das ist das Angebot, Endpreis € 1733,39.

Das ist die Rechnung, Nachlass € 178,50

.
Dieser Eintrag wurde am 11.8.2010 um 16:24 verfasst und befindet sich in Kundenreaktionen. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Hinterlassen Sie eine Antwort oder einen Trackback-Link zu Ihrer eigenen Homepage.