- Werner Deck - Opti-Maler-Partner® - malerdeck® - http://blog.malerdeck.de -
Gerüst am Haus: Einbruchgefahr. Unbedingt Versicherung informieren.
Dieser Eintrag stammt von Werner Deck Am 19.7.2010 @ 05:02 In Kundeninformation | 1 Kommentar

Das ist für eine wichtige Information für Hausbesitzer und Mieter. Ist Ihr Haus wegen einer Renovierungsmaßnahme mit einem Gerüst eingerüstet, unterrichten Sie davon bitte unmittelbar Ihre Versicherung. Denn durch das Gerüst besteht ein erhöhtes Einbruchrisiko.
Im Falle eines Falles kann die Versicherung, bei einem Einbruch, die Schadensregulierung verweigern. Informieren Sie deshalb vom Gerüstaufbau Ihre Versicherung und alles ist gut. Eine Beitragserhöhung ist in der Regel damit nicht verbunden.
.
Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab Werner Deck - Opti-Maler-Partner® - malerdeck®: http://blog.malerdeck.de
URL zum Artikel: http://blog.malerdeck.de/2010/07/19/gerust-am-haus-einbruchgefahr-unbedingt-versicherung-informieren/
Klicken hier zum Drucken.