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Gerüstbau nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften? Wohl eher nicht!
Dieser Eintrag stammt von Werner Deck Am 26.4.2010 @ 08:49 In Allgemein | 3 Kommentare


So etwas sieht man sonst nur in sehr südlichen Ländern.
Gesehen am Wochenende, ganz in meiner Nähe. Keine doppelte Brustwehr, keine Bordbretter, kein seitlicher Absturzschutz, Querstreben alle in die gleiche Richtung, Befestigung nur mit Schlauchbindern an zwei Haken.
Warum darf ein Privatmann - das unterstelle ich hier einmal - ein Gerüst bauen und darauf arbeiten, für das ein Unternehmer in´s Gefängnis kommt?
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